Element 2.png

Merkblatt für Verschiebungen und Stornierungen

Bei Terminverschiebungen oder -absagen während und nach Ablauf der 5-tägigen


Widerrufsfrist (ab Erhalt der Auftragsbestätigung) gilt Folgendes:

Allfällige Terminverschiebungen oder -absagen sind der Dienstleisterin unverzüglich anzuzeigen. Die Dienstleisterin ist bemüht mit dem Kunden gemeinsam einen passenden alternativen Drehtermin bzw. alternative Drehtermine zu finden. 


Dem Brautpaar steht einmal kostenfrei das Recht zu, gemeinsam mit der Dienstleisterin Vision Inspires (www.visioninspires-weddings.com), ein spezifisches Ersatzdatum zu finden. Die Durchführung der Vertragsleistungen an einem Ersatztermin setzt zwingend die Zustimmung der Dienstleisterin voraus. Seitens des Kunden besteht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung durch die Dienstleisterin an einem spezifischen Ersatzdatum, zumal die Dienstleisterin am vorgeschlagenen Ersatzdatum bereits durch einen anderen Kunden gebucht sein kann. 


Sollte der Kunde den vertraglich vereinbarten Drehtermin während der 5-tägigen Widerrufsfrist absagen, ist die Dienstleisterin berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

 

a. Bei Terminabsagen innert der 5-tägigen Widerrufsfrist:  CHF 300.- Umtriebsentschädigung. Die Dienstleisterin stellt dem Kunden hierzu separat eine Rechnung (mit separat ausgewiesener Zahlungsfrist). Sollte der Kunde den vertraglich vereinbarten Drehtermin nach Ablauf der Widerrufsfrist absagen und sollten die Parteien danach keinen Ersatztermin einvernehmlich vereinbaren können, ist die Dienstleisterin berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:


b. Bei Terminabsagen bis 100 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin gemäß

Auftragsbestätigung gilt: Anzahlungspauschale gemäß ausgestellter und bezahlter Rechnung als Reservierungsaufwand. Die Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet.


c. Bei Terminabsagen zwischen 99 bis 31 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin gemäß Auftragsbestätigung: Der Kunde hat 70 % der Rechnungskosten (Gesamtbetrag aller Dienstleistungen) gemäß Auftragsbestätigung zu bezahlen, unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungspauschale. Die Dienstleisterin stellt dem Kunden hierzu separat eine Rechnung (mit separat ausgewiesener Zahlungsfrist).

 

d. Bei Terminabsagen zwischen 30 Tagen bis zum Tage des vereinbarten Drehtermins gemäß Auftragsbestätigung: Der Kunde hat 100 % der Rechnungskosten (Gesamtbetrag aller Dienstleistungen) gemäß Auftragsbestätigung zu bezahlen, unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungspauschale. Die Dienstleisterin stellt dem Kunden hierzu separat eine Rechnung (mit separat ausgewiesener Zahlungsfrist)

 

Sollte der Kunde das vereinbarte Verschiebedatum (Ersatzdatum für Drehtag nach gemeinsamer Verschiebung) absagen und sollten die Parteien danach keinen Ersatztermin einvernehmlich vereinbaren können, ist die Dienstleisterin berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:


e. Bei Terminabsagen bis 365 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin gemäß Auftragsbestätigung gilt: Anzahlungspauschale gemäß ausgestellter und bezahlter Rechnung als Reservierungsaufwand. Die Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet.


f. Rechnung als Reservierungsaufwand. Die Anzahlung wird in keinem Fall

zurückerstattet. Bei Terminabsagen zwischen 364 bis 100 Tage vor dem vereinbarten Drehtermin gemäß Auftragsbestätigung: Der Kunde hat 70 % der Rechnungskosten (Gesamtbetrag aller Dienstleistungen) gemäß Auftragsbestätigung zu bezahlen, unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungspauschale. Die Dienstleisterin stellt dem Kunden hierzu separat eine Rechnung (mit separat ausgewiesener Zahlungsfrist).


g. Bei Terminabsagen zwischen 90 Tagen bis zum Tage des vereinbarten Drehtermins gemäß Auftragsbestätigung: Der Kunde hat 100% der Rechnungskosten (Gesamtbetrag aller Dienstleistungen) gemäß Auftragsbestätigung zu bezahlen, unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungspauschale. Die Dienstleisterin stellt dem Kunden hierzu separat eine Rechnung (mit separat ausgewiesener Zahlungsfrist)


Vision Inspires ist stets bemüht eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu 
finden. Die vorstehende Regelung gilt im Streitfalle, Abweichungen sind im Einverständnis von Vision Inspires möglich.